Kurzarbeit: alles was Sie jetzt wissen müssen!

Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus macht auch vor der deutschen Wirtschaft nicht Halt. Viele Unternehmen sehen sich unverschuldet mit leeren Auftragsbüchern und daraus folgenden Umsatzeinbußen konfrontiert. Oft ist die einzige effektive Sofortmaßnahme um die laufenden Kosten zu reduzieren die Beantragung von Kurzarbeit. Was ist Kurzarbeit und welche Auswirkungen hat sie auf das Gehalt des Arbeitnehmers? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Kurzarbeit: alles was Sie jetzt wissen müssen! 

Eine Anpassung der Arbeitszeit wird für Unternehmen ein notwendiger Schritt wenn innerhalb des Betriebs nicht mehr ausreichend Arbeit bzw. Aufträge für die Arbeitnehmer vorhanden sind und daraus wirtschaftliche Schäden entstehen. Die wirtschaftliche Schieflage kann aus unterschiedlichen Faktoren resultieren – aktuell erleben wir einen massiven Einbruch der deutschen Wirtschaft durch die Ausbreitung des Corona-Virus.

Einfach gesprochen versteht man unter Kurzarbeit die Verringerung der gewöhnlichen und Arbeitsvertrag geregelten betrieblichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer arbeiten für die Dauer der Kurzarbeit weniger, in einigen Fällen sogar auch gar nicht mehr.

Ziel ist sowohl von Seiten der Arbeitgeber als auch der Bundesregierung ganz klar die Vermeidung von Kündigungen und der daraus folgenden Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig zu verstehen dass es sich um ein arbeitspolitisches Instrument zum Wohle beider Parteien ist: Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wann kann mein Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?

Bevor die Kurzarbeit vom Arbeitgeber angeordnet werden kann muss dieser einen Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen und darin die Anzeige der des Arbeitsausfalls begründen. Die meisten Anträge werden aktuell aufgrund der erheblichen Arbeitsausfälle im Zuge von Covid-19 und der damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen begründet und entsprechend gestattet. Kurzarbeit kann bereits beantragt werden wenn nur 10% der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Grundsätzlich kann Kurzarbeit angezeigt und beantragt werden wenn:

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt
  • wirtschaftliche Gründe vorliegen die unvermeidbar sind
  • die Dauer der wirtschaftlichen Gründe vorübergehend sind

Der Betriebsrat des Unternehmens muss in diesen Prozess ebenfalls aktiv eingebunden werden. Eine Anordnung  ohne Zustimmung des Betriebsrats ist nicht zulässig da dieser ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat. Der Betriebsrat hat entsprechend zu bestimmen ob Kurzarbeit angeordnet wird, in welchem Umfang sie angeordnet wird und wie die neue Arbeitszeit auf die jeweiligen Wochentage verteilt wird. Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgehalten.

Wie lange dauert die Kurzarbeit?

Die maximale Dauer der reduzierten Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt aktuell 12 Monate. In Extremfällen kann sie jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Für eine Verlängerung der maximalen Dauer müssten allerdings zu begründende, gravierende Umstände vorliegen.

Muss jeder Mitarbeiter in Kurzarbeit?

Im Rahmen der Einführung sind mehrere Szenarien möglich. Kurzarbeit kann die gesamte Belegschaft betreffen, dies ist aber oftmals nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich, nur einen Teil der Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu schicken der z.B. besonders stark von der schlechten Auftragslage und dem dadurch reduzierten Arbeitsaufwand betroffen ist. So kann der Arbeitgeber beispielsweise seine gesamte Produktion in Kurzarbeit schicken während der Vertrieb in Vollzeit weiter arbeitet und versucht Kunden zu akquirieren um die Auftragsbücher zu füllen.

Wie viel verdiene ich in Kurzarbeit?

Kurzarbeit geht, unabhängig von der finalen Ausgestaltung immer mit einem Verdienstausfall und einem entsprechend geringeren Einkommen für den Arbeitnehmer einher. Um den Verlust des Einkommens bestmöglich zu kompensieren gleicht die Bundesagentur für Arbeit den verloren gegangenen Lohn mit bis zu 67 Prozent aus, je nach individuellem Sozialstatus. Singles erhalten bei vollständiger Kurzarbeit 60 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts, Familienväter erhalten z.B. aufgrund der Kinder 67 Prozent der bisherigen Bezüge.

Zahlreiche „Gehaltsrechner“ im Internet bieten eine erste Orientierungshilfe wie hoch das Kurzarbeitergeld ausfallen wird. Einen guten und realistischen Rechner zur Ermittlung Ihres individuellen Einkommens finden Sie hier.

Wirkt sich die Kurzarbeit auf meine Rente aus?

Ganz einfach: Ja. Für die Dauer der reduzierten Beschäftigung werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom reduzierten Gehalt bezahlt. Dementsprechend niedriger ist der Rentenanspruch während der Kurzarbeit. Die tatsächliche Auswirkung auf die spätere „Real-Rente“ dürfte allerdings sehr gering ausfallen so dass hier zumindest kein erheblicher Nachteil für die Altersvorsorge entsteht. Das Wichtigste ist zunächst, dass Sie während der Kurzarbeit weiterhin in der Rentenversicherung versichert sind.

Sales-Jungle Fazit

Einbußen bei Lohn und Gehalt sind für Arbeitnehmer immer schmerzhaft, keine Frage. In der gegenwärtigen Situation sollte der Fokus allerdings darauf liegen dass sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gemeinsames Ziel haben: die Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze und ein schnellstmöglicher Rückkehr zur Tagesordnung im Unternehmen mit vollen Auftragsbüchern. Kurzarbeit ist für die aktuell zweifelsfrei schwierige, unverschuldete Notlage ein Instrument um den Schaden für alle Beteiligten zu reduzieren. Unternehmen stehen allerdings in der Pflicht das Ausmaß und die daraus resultierenden Konsequenzen auf Mitarbeiter-Ebene nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen und zu verabschieden – besonders zum Schutz der sozial „Schwächeren“. Ganz ohne Zugeständnisse aller Interessensgruppen wird es leider nicht gehen. Deshalb gilt: zusammenhalten und das Beste aus der aktuellen Situation machen – so empfindlich unsere Wirtschaft auch ist, sie wird zu alter Stärke finden und auch diese Krise meistern.